Sie haben sich einen Anhänger ausgeliehen oder überlegen, einen zu kaufen – die gute Nachricht: Mit dem Führerschein Klasse B können Sie viele Anhänger legal ziehen, solange Sie die Gewichtsgrenzen Ihrer Fahrzeugpapiere einhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Anhängelast, Stützlast und Zuladung bedeuten, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten und welche Unterlagen Sie immer dabeihaben sollten.

Maximale zulässige Anhängelast (Klasse B): 750 kg ungebremst / 3.500 kg gesamt ·
Stützlast an der Anhängekupplung: 25–100 kg (je nach Fahrzeug) ·
Geschwindigkeitsbegrenzung mit Anhänger: 80 km/h auf Autobahnen, 60 km/h außerorts ·
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Klasse B): ≤ 3.500 kg

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen (ADAC)
  • Stützlast muss zwischen 25 und 100 kg liegen (ÖAMTC)
2Was unklar ist
  • Ob spezielle Rückspiegel vorgeschrieben sind, hängt von der Sicht des Fahrers ab
  • Die genaue Auslegung der Kombinationsregel bei Anhängern über 750 kg kann im Einzelfall variieren
  • Zuladung = zulässige Gesamtmasse minus Leermasse des Anhängers
3Zeitleisten-Signal
  • Keine aktuellen Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung geplant; die Regeln für Anhänger sind seit Jahren stabil (BMV)
4Wie es weitergeht
  • Bei regelmäßigem Bedarf an schweren Anhängern lohnt der Erwerb der Klasse BE (bis 7.000 kg Gespann)

Die folgende Tabelle fasst die entscheidenden Grenzwerte für den Anhängerbetrieb zusammen.

Wichtige technische Daten und Grenzwerte für den Anhängerbetrieb mit Klasse B
Parameter Wert / Erläuterung Quelle
Anhängelast des Zugfahrzeugs In kg, in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter O.1 / O.2 eingetragen ADAC
Stützlast an der Anhängekupplung 25–100 kg (abhängig von Fahrzeug und Kupplung; Angabe in Betriebsanleitung) ÖAMTC
Zuladung des Anhängers Zulässige Gesamtmasse minus Leermasse des Anhängers
Maximale Geschwindigkeit mit Anhänger 80 km/h auf Autobahnen, 60 km/h außerorts (gilt für alle Gespanne) ADAC
Ungebremster Anhänger bis 750 kg Mit Klasse B erlaubt, keine zusätzliche Bremsanlage am Anhänger nötig BMV
Gebremster Anhänger über 750 kg (Ausnahme 3.500 kg Kombination) Nur wenn zul. Gesamtmasse von Zugfahrzeug + Anhänger ≤ 3.500 kg BMV
Führerscheinklasse BE Zugfahrzeug + Anhänger max. 7.000 kg, Anhänger über 750 kg BMV
Zulassungsbescheinigung für den Anhänger Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) erforderlich ADAC

Diese Werte machen eines deutlich: Die entscheidende Grenze ist nicht allein das Gewicht des Anhängers, sondern immer die Kombination aus Fahrzeug und Hänger. Wer die Papierangaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die Betriebserlaubnis.

Sie möchten einen Anhänger mitführen. Was müssen Sie beachten?

Bevor Sie einen Anhänger an Ihr Auto kuppeln, prüfen Sie drei Dinge: die Anhängelast Ihres Fahrzeugs, die Stützlast an der Kupplung und die Zuladung des Anhängers. Alle Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter den Schlüsselnummern O.1 und O.2 sowie in der Betriebsanleitung. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) betont, dass die eingetragene Anhängelast niemals überschritten werden darf – auch nicht kurzfristig.

Anhängelast des Zugfahrzeugs

  • Die Anhängelast ist das maximale Gewicht, das Ihr Fahrzeug ziehen darf – angegeben in kg für gebremste und ungebremste Anhänger (ADAC).
  • Für die meisten Pkw liegt die gebremste Anhängelast zwischen 1.200 und 2.000 kg, ungebremst zwischen 600 und 750 kg.
  • Maßgeblich ist immer die kleinere der beiden Angaben: die technisch mögliche Anhängelast des Fahrzeugs und die in den Papieren eingetragene.

Stützlast an der Anhängekupplung

  • Die Stützlast ist der Druck, den die Anhängerkupplung auf den Kugelkopf ausübt – normalerweise 25–100 kg (ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club)).
  • Zu wenig Stützlast führt zu Schlingern, zu viel belastet die Hinterachse und die Lenkung.
  • Der genaue Wert steht auf dem Typenschild der Kupplung und in der Fahrzeugbetriebsanleitung.

Zuladung des Anhängers

  • Die Zuladung ergibt sich aus der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers abzüglich seines Leergewichts.
  • Beispiel: Ein Anhänger mit 1.000 kg zulässiger Gesamtmasse und 350 kg Eigengewicht darf maximal 650 kg laden.
  • Achten Sie auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung – schwere Gegenstände gehören nach vorne, nahe der Achse.
Das Fazit

Jeder Fahrer, der die drei Werte Anhängelast, Stützlast und Zuladung vor Fahrtantritt prüft, vermeidet die häufigsten Sicherheitsrisiken – und spart sich böse Überraschungen bei der Polizeikontrolle.

Die Konsequenz: Wer die Papierangaben ignoriert, gefährdet sich und andere. Die Stützlast ist oft der unterschätzte Knackpunkt – zu wenig Gewicht auf der Kupplung macht den Hänger instabil, egal wie gering die Anhängelast ist.

Sie möchten einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg mitführen. Was müssen Sie beachten?

Hier kommt die Ausnahme der Klasse B ins Spiel: Grundsätzlich dürfen Sie mit der Klasse B nur Anhänger bis 750 kg ziehen. Das BMV (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) erlaubt jedoch eine Abweichung: Wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt, dürfen Sie auch einen Anhänger über 750 kg mitführen. Voraussetzung: Der Anhänger muss gebremst sein.

Führerscheinklasse B mit Code 96

  • Der Code 96 (Schlüsselzahl 96) erweitert die Klasse B auf Kombinationen bis 4.250 kg Gesamtmasse.
  • Er kann durch eine praktische Prüfung erworben werden – ohne zusätzliche Theorieprüfung.
  • Mit Code 96 sind Anhänger über 750 kg erlaubt, solange die Summe beider Fahrzeuge ≤ 4.250 kg bleibt.

Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs

  • Das Zugfahrzeug selbst darf mit Klasse B maximal 3.500 kg wiegen.
  • Zusammen mit einem Anhänger über 750 kg ergibt sich die scharfe Grenze von 3.500 kg (ohne Code 96) bzw. 4.250 kg (mit Code 96).
  • Der ADAC rät, vor Kauf eines Anhängers die Fahrzeugpapiere zu prüfen – nicht die tatsächliche Masse, sondern die zulässige Gesamtmasse entscheidet über die Fahrerlaubnis.
Warum das wichtig ist

Ein typischer Fehler: Fahrer verlassen sich auf das tatsächliche Leergewicht des Anhängers, aber die Polizei prüft die zulässigen Gesamtmassen laut Papieren. Ein leerer, aber für 1.000 kg ausgelegter Anhänger an einem 2.800 kg schweren Auto überschreitet die 3.500-kg-Grenze nicht – das ist legal. Ist das Auto aber 3.200 kg schwer, sind auch 750 kg Anhänger oft zu viel.

Die Praxis zeigt: Die Kombinationsregel ist vielen Fahrern nicht geläufig. Ein Check vor dem Kauf spart böse Überraschungen bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Verkehrskontrolle.

Welchen Anhänger darf ich mit dem Führerschein Klasse B ziehen?

Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist und ob sein zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt. Der ADAC stellt klar: Für einen kleinen ungebremsten Hänger bis 750 kg reicht die Klasse B immer. Bei gebremsten Anhängern über 750 kg wird es komplizierter.

Ungebremste vs. gebremste Anhänger

  • Ungebremst: bis 750 kg zulässige Gesamtmasse – keine eigene Bremsanlage nötig, einfache Kupplung, ideal für leichte Lasten wie Gartenabfälle oder kleine Möbel.
  • Gebremst: ab 750 kg zwingend mit eigener Auflauf- oder Druckluftbremse. Erlaubt höhere Zuladung, aber die Fahrerlaubnis kann zur Hürde werden.

Anhänger über 750 kg

  • Mit Klasse B nur dann erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns ≤ 3.500 kg ist (BMV).
  • Überschreitet die Kombination 3.500 kg, brauchen Sie die Klasse BE oder den Code 96 (bis 4.250 kg).
  • BE erlaubt Gespanne bis 7.000 kg – die flexible Lösung für den dauerhaften Anhängerbetrieb.

„Die benötigte Fahrerlaubnis hängt im Wesentlichen von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab. Ein kleiner ungebremster Anhänger bis 750 kg ist mit Klasse B kein Problem.“

– ADAC – Fahren mit Anhänger: Von Führerschein bis Ladung sichern

Die Entscheidung ist klar: Wer nur gelegentlich einen leichten Hänger braucht, ist mit Klasse B bestens bedient. Regelmäßige Fahrten mit schweren Lasten führen dagegen an der Klasse BE kein Weg vorbei.

Darf ich zwei Anhänger hinter einem PKW ziehen?

Nein – in Deutschland ist das Ziehen von zwei Anhängern hinter einem Pkw grundsätzlich nicht erlaubt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sieht für Pkw keine Kombination von zwei Anhängern vor. Das gilt auch für Wohnwagen, Bootsanhänger oder Baustellenanhänger.

Gesetzliche Vorschriften

  • § 32a StVZO verbietet das Mitführen mehrerer Anhänger hinter Personenkraftwagen (ADAC).
  • Ausnahmen gibt es nur für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und für gewerbliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.
  • Selbst mit der Führerscheinklasse BE ist der Pkw auf einen Anhänger beschränkt; die Regel betrifft das Fahrzeug, nicht den Führerschein.

Ausnahmen

  • Gewerbliche Nutzung: Für bestimmte Transportaufgaben (z. B. Pferdetransporte mit Zwischenanhänger) kann eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
  • Lkw-Züge (Sattelzugmaschinen) dürfen unter Umständen mehrere Anhänger führen – für Pkw-Fahrer ist das aber irrelevant.

„Das Ziehen von zwei Anhängern ist für Pkw gesetzlich ausgeschlossen. Auch mit dem Führerschein BE bleibt es bei einem Hänger.“

– BMV – Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

Was das bedeutet: Wer plant, mit einem Anhänger und einem Fahrradträger oder Dachgepäckträger gleichzeitig zu fahren, muss bedenken, dass die Ladungssicherung dann besonders aufwendig ist – aber zwei Anhänger sind keine Option.

Welche Papiere benötige ich für den Anhänger?

Jeder Anhänger, der auf öffentlichen Straßen bewegt wird, braucht eine gültige Zulassung. Die wichtigsten Dokumente sind die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief). Ohne diese Papiere dürfen Sie den Hänger nicht fahren – auch nicht auf dem Betriebsgelände.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

  • Der Fahrzeugschein muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden – Polizeikontrollen prüfen die Übereinstimmung mit dem Kennzeichen.
  • Im Fahrzeugschein sind die technischen Daten eingetragen: zulässige Gesamtmasse, Achslast, Reifengröße.
  • Der Fahrzeugbrief bleibt zu Hause, wird aber beim Verkauf oder zur Umschreibung benötigt.

Anhänger-Kennzeichen

  • Der Anhänger benötigt ein eigenes Kennzeichen, das der Halter des Anhängers bei der Zulassungsstelle beantragt.
  • Seit 2015 gibt es keine grünen Kennzeichen mehr – alle Anhänger erhalten ein schwarzes Kennzeichen mit EU-Kürzel.
  • Ein Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge ist möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (ADAC).

„Ein Anhänger ohne Zulassungsbescheinigung ist strafbar – selbst auf Privatgrundstücken, wenn die öffentliche Straße berührt wird.“

– ÖAMTC – Anhänger

Die Botschaft: Fehlende Papiere führen nicht nur zu Punkten in Flensburg, sondern können auch die Betriebserlaubnis des gesamten Gespanns gefährden. Ein schneller Check vor der ersten Fahrt ist Gold wert.

Schritt-für-Schritt: So bereiten Sie sich auf das Fahren mit Anhänger vor

Damit nichts schiefgeht, gehen Sie diese sechs Punkte vor jeder Fahrt durch. Der ADAC empfiehlt eine feste Routine:

  1. Papiere prüfen – Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs und des Anhängers bereitlegen, Kennzeichen kontrollieren.
  2. Anhängelast checken – in den Fahrzeugpapieren nachsehen, ob der Anhänger (gebremst/ungebremst) innerhalb der Grenzen liegt.
  3. Kupplung und Stützlast messen – die Kupplung muss einrasten, die Stützlast innerhalb des erlaubten Bereichs liegen (z. B. 50 kg bei einer 75-kg-Kupplung).
  4. Ladung sichern – schwere Teile nach unten und zur Achse, leichte Ladung mit Zurrgurten fixieren, rutschfeste Unterlagen verwenden.
  5. Beleuchtung testen – Blinker, Bremslicht, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung am Anhänger funktionsfähig? Steckdose (7-polig oder 13-polig) korrekt verbunden.
  6. Rückspiegel anpassen – bei eingeschränkter Sicht Weitwinkelspiegel nachrüsten; die gesetzliche Pflicht gilt, wenn der Anhänger die Sicht nach hinten beeinträchtigt (ADAC).
Der häufigste Fehler

Viele Fahrer vergessen die Stützlastmessung vor der Abfahrt. Ein zu leichter Kugelkopf führt bei höheren Geschwindigkeiten zu gefährlichem Schlingern – besonders auf der Autobahn bei 80 km/h.

Eine solide Vorbereitung reduziert das Unfallrisiko enorm. Gerade bei längeren Fahrten sollten Sie nach den ersten 50 Kilometern noch einmal einen Kontrollstopp einlegen – Schrauben können sich durch Vibrationen lösen.

Ein wichtiger Aspekt dabei sind die Führerschein Klasse B Anhänger-Regeln, die die zulässigen Gesamtgewichte und Fahrerlaubnisklassen genau festlegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Anhänger auf der Autobahn?

Mit Anhänger gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – unabhängig von der Bauart des Anhängers. Diese Regelung ist in § 18 StVO festgelegt. Wer schneller fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte.

Brauche ich einen Eintrag in der Zulassungsbescheinigung für die Anhängelast?

Ja, die maximale Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter den Schlüsselnummern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) eingetragen. Ohne diesen Eintrag darf keine Anhängerlast gezogen werden. Bei manchen Fahrzeugen steht der Wert auch in der Betriebsanleitung – rechtlich bindend ist aber der Fahrzeugschein (ADAC).

Darf ich einen Anhänger ohne Zulassungsbescheinigung fahren?

Nein. Jeder Anhänger muss zugelassen sein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss bei der Fahrt mitgeführt werden. Fehlt das Dokument, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden kann. Bei fehlendem Kennzeichen oder abgelaufenem TÜV drohen höhere Strafen (ÖAMTC).

Wie berechne ich die Stützlast richtig?

Die Stützlast ist das Gewicht, das auf der Anhängerkupplung lastet. Sie wird mit einer speziellen Stützlastwaage gemessen. Der Wert muss zwischen dem eingetragenen Minimum und Maximum liegen (meist 25–100 kg). Faustregel: Der Anhänger sollte so beladen sein, dass etwa 4–5 % des Gesamtgewichts auf der Kupplung liegen (ADAC).

Was passiert, wenn die Anhängelast überschritten wird?

Das Überschreiten der Anhängelast kann zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, da das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht. Zudem drohen bei einer Kontrolle Bußgeld, Punkte in Flensburg und im Extremfall die Stilllegung des Fahrzeugs. Im Schadensfall kann die Versicherung die Leistung verweigern (BMV).

Welche Reifen benötige ich für den Anhänger?

Die Reifengröße und der Reifendruck sind in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers festgelegt. Anhänger-Reifen haben oft eine höhere Tragfähigkeit als Pkw-Reifen. Vor Fahrtantritt sollte der Reifendruck – inklusive des Reserverads – geprüft werden. Die Profiltiefe muss mindestens 1,6 mm betragen (ADAC).

Muss der Anhänger eine eigene Betriebserlaubnis haben?

Ja, jeder Anhänger benötigt eine eigene Betriebserlaubnis, die durch die Zulassung erteilt wird. Bei älteren Anhängern ist die Betriebserlaubnis in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Ohne gültige Betriebserlaubnis (z. B. bei nicht eingetragenen Umbauten) erlischt die Zulassung (ÖAMTC).

Für jeden Fahrer, der in Deutschland einen Anhänger mitführen möchte, ist die Konsequenz klar: Die Fahrzeugpapiere sind das A und O. Wer Anhängelast, Stützlast und die Kombinationsregel der Klasse B vor Fahrtantritt checkt, fährt nicht nur legal, sondern auch sicher. Für gelegentliche Lasten reicht die Klasse B – wer regelmäßig schwere Hänger zieht, sollte über die Klasse BE oder den Code 96 nachdenken.